Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Gebäudereinigungs- und Handwerkerleistungen M.B. Grabnar GmbH


Allgemeines

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

Art und Umfang der Leistung:

1. Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/ einen Auftrag unterzeichnet, der die Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2. Auftragsänderungen oder-erweiterungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich oder im Ausnahmefall mündlich und ausschließlich durch hierzu ausdrücklich bevollmächtigte Personen beider Vertragspartner vereinbart werden. Namen und Kontaktdaten dieser Personen werden auf Wunsch benannt.

Abnahme und Gewährleistung sowie Objekteinweisung

1. Objekteinweisung: Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, das Personal von M.B. Grabnar GmbH in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal vom Auftragnehmer herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Auftragnehmer. Erfolgt eine Einweisung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, den Auftragnehmer nicht schadensersatzpflichtig machen. Dem Auftragnehmer wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Nutzer und Besucher kenntlich, ein Firmenschild anzubringen, aus dem erkenntlich ist, dass das Objekt von der M.B. Grabnar GmbH gereinigt wird und wie dessen Nutzer und Besucher den Auftragnehmer erreichen können. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.

2. Werksleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden.

3. Bei einmaligen Aufträgen (z.B. Bauendeinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise- spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung nicht nach gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

4. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

5. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

6. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

Aufmaß

1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.

2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

3. Stellt der Auftragnehmer fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Auftragsbeginn gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen; Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

Preise

1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Festlegung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

Haftung

1. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird auf Sachschäden und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf den Umfang der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.

2. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

3. Eine weitergehende Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall sowie mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht aus vorsätzlichem Verhalten resultieren.

4. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind netto ohne Abzug 14 Tage nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Werden im Angebot oder im Dienstleistungsvertrag ein andere Vereinbarung getroffen, so hat diese ihre Gültigkeit.

2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats fällig.

3. Bei Überschreitungen des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt die Stadt Stuttgart.

Datenspeicherung

1. Datenschutz gemäß EU-DSGVO. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der EU-DSGVO zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als in der Datenschutzerklärung aufgeführten Zwecke findet nicht statt. Diese Datenschutzerklärung ist gültig und hat den Stand September.2022. Aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, die Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Webseite www.grabnar.de abgerufen und gedruckt werden.

Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmungen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.